E. 2.5 hält die Stadt Biel/Bienne weiter fest, dass das Areal in einer solchen Konstellation dem umgebenden Baugebiet, das heisst der Bauzone, zuzurechnen sei. Mobilfunkanlagen im Baugebiet seien generell zonenkonform, sofern sie die Bauzone im Wesentlichen abdeckten. Weiter führt sie aus, das Baureglement enthalte keine besonderen Vorschriften über Mobilfunkanlagen, namentlich keine generellen Verbote für bestimmte Zonen. Das Bauvorhaben entspreche den anwendbaren Vorschriften des kantonalen und kommunalen Baurechts und sei gestützt auf Art. 2 Abs. 1 BauG zu bewilligen.