Mit der Durchführung von Abnahmemessungen wird kontrolliert, ob die Grenzwerte während des maximal bewilligten Betriebszustandes, d.h. unter voller Auslastung und bei maximaler Sendeleistung, in der realen Umgebung eingehalten sind. Stellt sich aufgrund der Abnahmemessung heraus, dass der Anlagegrenzwert beim hochgerechneten Maximalbetrieb überschritten wird, ist die maximal zulässige Sendeleistung neu festzulegen und die Einhaltung der vorgeschriebenen Werte durch weitere Abnahmemessungen nachzuweisen. Mit den aus heutiger Sicht tauglichen Abnahmemessungen und dem tauglichen QS-System ist gewährleistet, dass die strengen Anlagegrenzwerte an den OMEN eingehalten werden.