Wie erwähnt, steht hier ein mit dem Fall Steffisburg vergleichbarer Antennentyp zur Diskussion. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Verwaltungsgerichts im Fall Steffisburg zum QS-System, zur Messmethode, zum Vorsorgeprinzip und zum Gesundheitsschutz ist somit auf den vorliegenden Fall anwendbar. Dies gilt auch für die weiteren Urteile, in denen sich sowohl das Bundesgericht als auch das Verwaltungsgericht detailliert mit den genannten Rügepunkten auseinandergesetzt haben.