c) Zusammenfassend kritisieren die Beschwerdeführenden weiter, dass das derzeitige QS- System nicht geeignet sei, die Einhaltung der Grenzwerte durch adaptive Antennen zu überwachen. Es existiere auch keine taugliche Methode, um die Strahlung von adaptiven Antennen zu messen. Sie rügen auch eine Verletzung des Vorsorgeprinzips und machen geltend, dass adaptive Antennen gegen den Gesundheitsschutz verstossen würden. Wie erwähnt, steht hier ein mit dem Fall Steffisburg vergleichbarer Antennentyp zur Diskussion.