Das AUE hat die Änderung der Anlage unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes geprüft. Es kommt im Fachbericht vom 5. Dezember 2019 und in seiner Stellungnahme vom 27. Januar 2021 zum Schluss, dass die geplante Mobil- funk-Basisstation den Anlagegrenzwert an allen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) rechnerisch einhält. Es besteht kein Anlass, die Fachmeinung des AUE anzuzweifeln.