Das Bundesgericht setzte sich ausführlich mit den technischen und rechtlichen Einwänden, die gegen adaptive Antennen erhoben wurden, auseinander. Es kam zum Schluss, dass es keinen Grund gibt, die «worst case»-Betrachtungsmethode für adaptive Antennen in Frage zu stellen. Diese Schlussfolgerung wurde vom Bundesgericht und vom Verwaltungsgericht in zahlreichen vergleichbaren neueren Urteilen bestätigt.20 Die Beschwerdeführenden bringen bezüglich der rechnerische Prognose der Strahlung von adaptiven Antennen zur Einhaltung der NISV-Grenzwerte nichts Neues vor, was nicht bereits vom Verwaltungsgericht und vom Bundesgericht in neueren Urteilen detailliert behandelt worden wäre.