b) Umstritten ist im Wesentlichen, ob die rechnerische Prognose der nichtionisierenden Strahlung von adaptiven Antennen zur Einhaltung der NISV-Grenzwerte auf der Basis einer «worst case»-Betrachtung erfolgen darf. Das Bundesgericht hat sich im Leiturteilurteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 (Fall Steffisburg) eingehend mit adaptiven Antennen befasst, die nach einem «worst case»-Szenario beurteilt wurden. Es ging um den gleichen Antennentyp (AIR6488) wie im vorliegenden Fall.19 Das Bundesgericht setzte sich ausführlich mit den technischen und rechtlichen Einwänden, die gegen adaptive Antennen erhoben wurden, auseinander.