Das ergibt sich auch aus dem Standortdatenblatt vom 12. August 2019 (Revision: 1.1), das der angefochtenen Baubewilligung vom 23. November 2020 zugrunde liegt. Das BAFU empfahl in dieser Übergangsphase den kantonalen und den städtischen NIS-Fachstellen, die nichtionisierende Strahlung von adaptiven Antennen wie bei konventionellen Antennen zu berechnen.17 D.h. nach dem maximalen Gesprächsund Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung und basierend auf Antennendiagrammen, die für 14 Vgl. Standortdatenblatt vom 12. August 2019 (Revision 1.1) Zusatzblatt S. 2, hinten im Dossier der Vorakten der