a) Das Baugesuch vom 25. Juni 2019 für das hier strittige Umbauvorhaben wurde noch vor der Publikation des Nachtrags «Adaptive Antennen» vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur NISV des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL16 (nachfolgend: Nachtrag zur Vollzugsempfehlung) und vor der Revision der Ziffer 6 Anhang 1 NISV eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt bestanden noch keine Regelungen für den Korrekturfaktor. Das Baugesuch umfasst daher adaptive Antennen ohne Anwendung eines Korrekturfaktors. Das ergibt sich auch aus dem Standortdatenblatt vom 12. August 2019 (Revision: 1.1), das der angefochtenen Baubewilligung vom 23. November 2020 zugrunde liegt.