Die Beschwerdeführerin 1 ist somit zur Beschwerdeführung legitimiert. Da alle Beschwerdeführenden gemeinsam in einer Kollektivbeschwerde Rechte geltend machen, kann offengelassen werden, ob auch die Beschwerdeführenden 2 bis 9 zur Beschwerdeführung legitimiert sind.11 In einem allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren müsste deren Legitimation jedoch unter Umständen nachgewiesen werden.