Mit Schreiben vom 10. Juli 2023 reichten die Beschwerdeführenden die Kostennote ohne Schlussbemerkungen ein. In ihren Schlussbemerkungen vom 17. Juli 2023 hielt die Beschwerdegegnerin sodann fest, dass sie ihr aktuelles Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens sowie die in der Beschwerdeantwort vom 27. Januar 2021 gestellten Anträge ausdrücklich bestätige. 6. Auf die Rechtsschriften und die vorliegenden Akten wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 4 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). 5 Gemeindebaureglement der Stadt Biel/Bienne vom 7. Juni 1998, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und