5. Am 14. Februar 2023 hat das Bundesgericht im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021 entschieden. In der Folge hob das Rechtsamt die Sistierung des Verfahrens auf und führte das Verfahren weiter. Gleichzeitig forderte es die Beschwerdeführenden auf, sich in Kenntnis des Bundesgerichtsentscheids 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 dazu zu äussern, ob sie an ihrer Beschwerde festhalten wollen. Mit Schreiben vom 14. April 2023 teilten die Beschwerdeführenden mit, dass sie an ihrer Beschwerde vom 22. Dezember 2020 festhalten. Sie bringen vor, es sei fraglich, ob die Beschwerdegegnerin noch ein Interesse an der Weiterführung des vorliegenden Verfahrens habe.