Gleichzeitig reichte die Stadt Biel/Bienne eine Rechnung für die Publikation von CHF 80.00 ein. Mit Instruktionsverfügung vom 18. Mai 2021 teilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten mit, es beabsichtige, das Beschwerdeverfahren zu sistieren, bis das Urteil des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021 vorliege. Nachdem sich weder die Beschwerdegegnerin noch die übrigen Verfahrensbeteiligten der beabsichtigten Verfahrenssistierung widersetzten, sistierte das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren.