In ihrem Ergänzungsbericht vom 21. Januar 2021 beantragt die Denkmalpflege, das Antennenprojekt sei gestützt auf ihre Stellungnahme vom 19. Dezember 2019 zu bewilligen. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 27. Januar 2021, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Auch seien sämtliche Verfahrensanträge abzuweisen. Das AUE kommt in seiner Stellungnahme vom 27. Januar 2021 zum Schluss, für den Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung würden sich aus den Beschwerderügen keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine andere Beurteilung als im Fachbericht vom 5. Dezember 2019 erfordern würde.