3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet6, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Es gab dem AUE zudem Gelegenheit, zur Beschwerde eine Stellungnahme einzureichen. Die Stadt Biel/Bienne beantragt in ihrer Stellungnahme vom 28. Januar 2021 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung ihrer Baubewilligung. Gleichzeitig reichte die Stadt Biel/Biennen einen Ergänzungsbericht der Denkmalpflege ein. In ihrem Ergänzungsbericht vom 21. Januar 2021 beantragt die Denkmalpflege, das Antennenprojekt sei gestützt auf ihre Stellungnahme vom 19. Dezember 2019 zu bewilligen.