1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 31. Oktober 2019 bei der Stadt Biel/Bienne ein Baugesuch ein für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage auf der Parzelle Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. O.________. Diese liegt gemäss dem Nutzungszonen- und Bauzonenplan der Stadt Biel/Bienne im Eisenbahnareal bzw. im übrigem Verkehrsraum.1 Die bestehende Anlage der Beschwerdegegnerin befindet sich an der Spitze eines ca. 25 m hohen, freistehenden Sendemastes. Auf der Höhe von ca. 20 m ist eine weitere Mobilfunkantenne der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) angebracht.