10/11 BVD 110/2020/225 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Brienzwiler vom 9. November 2020 und die Verfügung des AGR vom 9. Oktober 2019 werden aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Brienzwiler zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.