Sofern eine Bewilligung für das strittige Vorhaben des Beschwerdeführers erteilt werden kann, wird diese mit der Auflage zu versehen sein, wonach das Montanablech mit kleinen Trapezprofilen (zum Beispiel E.________) auszuführen ist. c) Nach Art. 72 Abs. 1 VRPG21 entscheidet die Beschwerdeinstanz in der Sache oder weist die Akten ausnahmsweise mit verbindlichen Anordnungen an die Vorinstanz zurück. Es müssen besondere Gründe dafür sprechen, dass die Vorinstanz noch einmal zum Entscheid über das