Schliesslich scheint das Vorhaben bisher einzig im amtlichen Anzeiger publiziert worden zu sein. Besteht jedoch voraussichtlich ein Beschwerderecht gesamtschweizerischer Organisationen nach Art. 12 NHG17 oder Art. 55 USG18, ist das Gesuch zusätzlich im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen (Art. 12b Abs. 1 und 2 NHG, Art. 55a Abs. 1 und 2 USG).19 Dies ist vorliegend der Fall, soll doch das umstrittene Vorhaben unter dem Titel der Zonenkonformität im Sinne von Art. 16a Abs. 1 RPG bewilligt werden.