In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welchem Zweck dieses Zimmer genau dienen soll. Soweit es – wie im eingereichten Schnittplan festgehalten – tatsächlich als Massenlager dienen soll, so scheint fraglich, ob ein solches landwirtschaftlich begründet sowie betrieblich notwendig ist und damit unter dem Titel der Zonenkonformität bewilligt werden kann. Der Beschwerdeführer wird hierzu zu befragen sein und die Notwendigkeit dieses Raums für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung näher zu begründen haben.