Bei dieser Beurteilung werden sie die kritische Einschätzung der OLK zur Dachanhebung einbeziehen bzw. würdigen müssen. Das AGR wird sich sodann mit den weiteren Voraussetzungen der Zonenkonformität nach Art. 16a RPG und Art. 34 RPV auseinandersetzen müssen und damit insbesondere zu prüfen haben, ob im Zusammenhang mit der neu geplanten Käserei wie auch mit dem zusätzlichen Raum oberhalb der Käserei die Voraussetzungen von Art. 34 Abs. 4 RPV erfüllt sind. Nach dieser Bestimmung darf eine Bewilligung nur erteilt werden, wenn die Baute oder Anlage für die in Frage stehende Bewirtschaftung nötig ist (Art. 34 Abs. 4 Bst.