Dass der kommunale Gesetzgeber zudem Aluminiumdächer zulässt, Blechdächer aber grundsätzlich ausschliessen wollte, ist unwahrscheinlich. Dies scheint auch nicht der Ansicht der Gemeinde zu entsprechen, welche das geplante Montana-dach explizit begrüsste12 und den Bauabschlag einzig mit den überwiegenden entgegenstehenden Interessen des Landschaftsschutzes gemäss Verfügung AGR und nicht auch mit dieser kommunalen Bestimmung begründete.