d) Das umstrittene Haus des Beschwerdeführers befindet sich in einer Waldlichtung oberhalb des Dorfes F.________ auf einer Höhe von rund 1300 m.ü.M. Es ist Teil eines Weilers mit insgesamt 17 temporär bewohnten Alphütten mit Holzfassaden und Satteldächern. Diese Hütten präsentieren sich im Umgebungsbild als zusammengehörende, abgeschiedene Einheit. Was die Dächer in der Umgebung des Streitobjektes anbelangt, so herrscht in diesem Weiler eine grosse Vielfalt an Dachmaterialien. Die Mehrheit der Dächer dieser Gebäude ist mit verzinktem Wellblech oder braunem Montanablech eingekleidet, einzelne Gebäude weisen Eternit- oder Ziegeldächer auf.10