optisch nicht mit der Gebäudefassade, integrieren sich deshalb nicht ins Gesamtbild eines Gebäudes und wirken aufgesetzt und fremd. Dies gilt nicht nur bei Alphütten in der Landwirtschaftszone, sondern auch bei anderen Gebäuden in anderen Bauzonen.» Das Orts- und Landschaftsbild in der Umgebung des strittigen Vorhabens charakterisierte die OLK wie folgt: