b) Das AGR verweigerte dem Vorhaben aufgrund des vorgesehenen Montanableches mit Verfügung vom 9. Oktober 2019 die Bewilligung und begründete dies wie folgt: Weidhäuser, Alphütten, Sömmerungsbetriebe und Vorsässe würden das Landschaftsbild des Berner Oberlands prägen. Traditionellerweise seien solche Gebäude mit Schindeln, Ziegeln oder Eternit eingedeckt. Nebst der Umgebung und der Fassaden stelle das Dach ein prägendes Element eines Gebäudes dar. Durch den Wechsel von einem traditionellen Bedachungsmaterial wie Schindeln, Ziegeln oder Eternit zu Wellblech gehe bei Alphütten ein wichtiger Teil der Identität verloren.