Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, zu diesen Ausführungen sowie zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen. Diese Gelegenheit nahm der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. September 2021 wahr. Dabei führte er aus, dass er gegen dieses beabsichtigte Vorgehen keine Einwände habe und bereit sei, gegebenenfalls im Rahmen einer Projektänderung das vorgeschlagene Profil der Bedachung mit Montanablech zu berücksichtigen. Von der Gemeinde und vom AGR gingen innert Frist keine Stellungnahmen ein. 6. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht der OLK wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen