5. Mit Verfügung vom 20. August 2021 führte das Rechtsamt aus, aufgrund einer summarischen Prüfung scheine es gestützt auf die Einschätzung der OLK nicht ausgeschlossen, dass die gewählte Dachmaterialisierung (Montanablech braun) mit kleinen Trapezen am vorliegenden Standort bewilligungsfähig sein könnte. Nach provisorischer Einschätzung ziehe das Rechtsamt der BVD daher in Betracht, den Bauabschlag der Gemeinde sowie die Verfügung des AGR aufzuheben, die Angelegenheit jedoch zur Überprüfung der weiteren offenen bzw. noch nicht geklärten Punkte zurück an die Vorinstanz zu schicken.