a) Mit der Aufhebung des angefochtenen Bauentscheids wird auch die Kostenverfügung der Vorinstanz aufgehoben. Aufgrund der Rückweisung an die Vorinstanz wird diese ihre Kosten im neuen Entscheid über das Baugesuch neu verfügen können. Daher müssen die vorinstanzlichen Kosten in diesem Beschwerdeentscheid nicht verlegt werden. Die Vorinstanz wird auch die Kosten für die Publikation des Bauvorhabens im Amtsblatt des Kantons Bern, die CHF 80.00 betragen, im neuen Entscheid verlegen können.