chen, aus dem klar ersichtlich wird, welche baulichen Massnahmen vorgesehen sind (insbesondere, wie der Geräteraum und das Podest ausgestaltet werden sollen). Anschliessend muss das Bauvorhaben erneut durch die KDP überprüft werden, um ausschliessen zu können, dass die originale Bausubstanz der Pfarrkirche «C.________» (schwerwiegend) beeinträchtigt wird. d) Aufgrund der Gutheissung der Beschwerde und der Rückweisung an die Vorinstanz erübrigt sich eine Auseinandersetzung mit der Rüge der fehlenden Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern. Im Übrigen wurde das Baugesuch ohnehin zwischenzeitlich im Amtsblatt des Kantons Bern publiziert. 6. Kosten