Es ist nicht an der BVD das Standortdatenblatt und den Baueingabeplan korrigieren zu lassen und anschliessend dem AUE, Abteilung Immissionsschutz, und der KDP zur Stellungnahme zu unterbreiten sowie Abklärungen bezüglich des Brandschutzes zu treffen. Die Streitsache erweist sich daher als nicht entscheidreif. Der angefochtene Entscheid vom 16. November 2020 ist folglich aufzuheben und die Sache wird an die Stadt Biel zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen und zur neuen Entscheidung zurückgewiesen.