b) Vorliegend weist das Standortdatenblatt vom 29. Mai 2019 (Revision: 1.10) Fehler bezüglich den kritischen vertikalen Senderichtungen auf (vgl. Erwägung 2). Des Weiteren wurden keine näheren Abklärungen bezüglich des Brandschutzes getroffen (vgl. Erwägung 3). Schliesslich liegt ein ungenügender Baueingabeplan vor, so dass keine abschliessende denkmalpflegerische Beurteilung vorgenommen werden konnte (vgl. Erwägung 4). Es ist nicht an der BVD das Standortdatenblatt und den Baueingabeplan korrigieren zu lassen und anschliessend dem AUE, Abteilung Immissionsschutz, und der KDP zur Stellungnahme zu unterbreiten sowie Abklärungen bezüglich des Brandschutzes zu treffen.