Dass dies mit dem vorliegenden Baueingabeplan nicht sichergestellt werden kann, ergibt sich auch aus dem Fachbericht der Denkmalpflege der Stadt Biel vom 23. Juli 2019. Darin hält diese fest, dem Plan könne jedoch nicht entnommen werden, inwiefern die Einrichtung die Substanz des betroffenen Einzelobjekts (nach ISOS) bzw. des schützenswerten Baudenkmals betreffe. Zudem stellte sie folgenden Antrag: «Auf der Basis der vorliegenden Unterlagen bleibt aus denkmalpflegerischer Sicht der Vorbehalt einer möglichen Beeinträchtigung der Substanz des schützenswerten Baudenkmals.