a) Die Beschwerdeführenden führen aus, in den Baueingabeplänen fehlten die Angaben zur Technik der Mobilfunkanlage. Der angedeutete, kaum sichtbare Kabelweg führe jedoch zum Fenster oberhalb des Hauptportals hin. Anscheinend solle die Technik respektive das Kühlsystem irgendwo im Bereich hinter den Fenstern untergebracht werden, wo ein kaum sichtbarer roter Stern vermerkt sei. Dazu fehlten jegliche weiteren Angaben. Entsprechend kommen die Beschwerdeführenden zum Schluss, die Baueingabepläne seien unvollständig. Für die Technik respektive das Kühlsystem fehlten der Grundrissplan und die Ansichten. Die aus denkmalpflegerischer Sicht wichtigsten Bauteile seien nicht eingezeichnet.