b) Bezüglich des Brandschutzes äussern die Beschwerdeführenden Bedenken. Den Vorakten lässt sich nicht entnehmen, ob sich die Stadt Biel mit den brandschutztechnischen Anforderungen der Mobilfunkanlage näher auseinandergesetzt hat. Da die Mobilfunkanlage in der Pfarrkirche «C.________», in der sich teilweise viele Menschen aufhalten, erstellt werden soll, stellt sich jedoch die Frage, ob Brandschutzauflagen hätten festgelegt werden müssen, zumal diese Kirche im Bauinventar des Kantons Bern als schützenwertes K-Objekt eingestuft und als schützenswertes Einzelelement mit Erhaltungsziel A im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der