Mit Schreiben vom 17. Mai 2023 bestätigten die Beschwerdeführenden, dass sie an ihrer Beschwerde festhielten. Die Beschwerdegegnerin nahm zum Schreiben der Beschwerdeführenden vom 17. Mai 2023 mit Eingabe vom 26. Mai 2023 Stellung. Die Beschwerdeführenden reichten am 26. Juni 2023 eine weitere Stellungnahme und am 13. August 2023 eine Ergänzung zu ihrem Schreiben vom 17. Mai 2023 ein. 7. Mit Verfügung vom 2. Februar 2024 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machte die Beschwerdegegnerin am 7. Februar 2024 Gebrauch. Die Beschwerdeführenden und die Stadt Biel reichten keine Schlussbemerkungen ein.