Es gingen keine weiteren Einsprachen ein. Die Beschwerdeführenden reichten am 12. April 2021 einen Nachtrag zur Beschwerde vom 17. Dezember 2021 ein und beantragten eine Verfahrenssistierung. Mit Instruktionsverfügung vom 8. Juni 2021 gab das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zum Sistierungsantrag der Beschwerdeführenden Stellung zu nehmen. Die Beschwerdegegnerin erklärte mit Schreiben vom 22. Juni 2021, dass sie keine Einwände vorzubringen habe. Mit Verfügung vom 2. Juli 2021 sistierte das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren, bis ein Entscheid des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021 vorlag.