5. Mit Verfügung vom 24. Februar 2021 beauftragte das Rechtsamt die Stadt Biel, das Baugesuch gestützt auf Art. 12b Abs. 1 und 2 NHG3 nachträglich im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen und die Akten 30 Tage öffentlich zur Einsichtnahme aufzulegen. Die Beschwerdeführenden nahmen mit Schreiben vom 26. Februar 2021 Stellung zu den Eingaben der übrigen Verfahrensbeteiligten. Am 1. März 2021 reichten sie einen Nachtrag zum Schreiben vom 26. Februar 2021 ein. Die Stadt Biel liess das Baugesuch im Amtsblatt des Kantons Bern vom 10. und 17. März 2021 publizieren. Es gingen keine weiteren Einsprachen ein.