Der Nachweis, dass keine originale Bausubstanz schwerwiegend beeinträchtigt werde, sei noch vorzulegen und von der zuständigen Fachstelle, der Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP), gutzuheissen. Die KDP beantragte im Amtsbericht vom 30. Juli 2019 das Bauvorhaben mit Auflagen zu bewilligen. Mit Bauentscheid vom 16. November 2020 erteilte die Stadt Biel die Baubewilligung. 3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 17. Dezember 2020 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: