grenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Die Denkmalpflege der Stadt Biel hielt im Fachbericht vom 23. Juli 2019 fest, aus Sicht des Ortsbildschutzes sei das Vorhaben an der G.________gasse 27 bewilligungsfähig. Auf der Basis der vorliegenden Unterlagen bleibe aus denkmalpflegerischer Sicht der Vorbehalt einer möglichen Beeinträchtigung der Substanz des schützenswerten Baudenkmals. Der Nachweis, dass keine originale Bausubstanz schwerwiegend beeinträchtigt werde, sei noch vorzulegen und von der zuständigen Fachstelle, der Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP), gutzuheissen.