Das trifft zwar nicht im gleichen Sinne auf die quaderförmige Ummantelung zu, die lediglich aus vier Fassaden besteht, jedoch nach oben offen ist. Aber auch diese Ummantelung mit erheblichen Dimensionen sowohl im Grundriss als auch in der Höhe wird als gebäudeähnliches Bauteil wahrgenommen: Weist eine Anlage auf dem Dach erhebliche Dimensionen auf, wird sie als obere Begrenzung wahrgenommen und sind ihre Auswirkungen auf die Umgebung folglich mit denjenigen eines Gebäudes bzw. eines weiteren Geschosses vergleichbar.12 Insofern wird somit auch die hier geplante Ummantelung im Unterschied zu einer schlanken, kaminähnlichen Ummantelung als Bauvolumenerweiterung wahrgenommen.