Eine Mobilfunkantenne verfügt weder über eine Fassade noch über ein Dach, was für die Berechnung der zulässigen Gebäudehöhe Voraussetzung ist. Dies gilt auch dann noch, wenn ein einzelner solcher Mast mit einer kaminähnlichen Ummantelung kaschiert wird. Zwar ist auch eine solche Kaschierung technisch nicht notwendig, sie schafft aber praktisch keinen umbauten Raum, der nicht vom Masten und den daran montierten Panels beansprucht wird. Dies jedenfalls dann, wenn es sich um eine schlanke, wenig ausladende Konstruktion mit eng am Masten montierten Antennenpanels handelt. Ein solche Konstruktion wird nicht als gebäudeähnliches Bauteil wahrgenommen.10