d) Die Bauparzelle befindet sich in der Wohnzone W3. In dieser beträgt die zulässige Gebäudehöhe 10 m und es sind drei Vollgeschosse zulässig (Art. 212 Abs. 1 GBR6). Gemäss den vom Regierungsstatthalteramt am 18. November 2020 bewilligten Plänen für die Mobilfunkanlage weist das bestehende Gebäude G.________strasse 15 eine Höhe von rund 12 m auf. Die genaue Gebäudehöhe liesse sich zwar nur aus den Baubewilligungsplänen für das Gebäude selber ablesen. Dass die zulässige Gebäudehöhe von 10 m überschritten ist, steht jedoch fest und ist unbestritten.