Gebäudehöhe nicht anwendbar seien. Durch die Antenne werde daher weder die Höhe der Baute noch deren Geschossigkeit geändert. Die Standortliegenschaft und die bestehende Nutzung des Gebäudes würden gar nicht berührt. Durch den Bau auf einem bestehenden Gebäude könne zudem die Höhe des Antennenmasts verringert werden, zumal die Mobilfunkantenne auch auf einem Mast neben dem Gebäude erstellt werden könnte.