Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass alle Beschwerdeführenden ihre Legitimation in einem allfälligen Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht nachweisen müssten. Die Gemeinde Matten bei Interlaken ist mit ihrem Antrag in ihrem Amtsbericht vom 13. Juli 2020 nicht durchgedrungen und daher ebenfalls zur Beschwerde befugt. Auf die beiden form- und fristgerecht eingereichten Beschwerden ist somit einzutreten. 2. Gebäudehöhe