63 der NISV sei festzustellen. 5. Eventualiter sie das Verfahren zu sistieren bis die Vollzugsempfehlung vorliegt bzw. bis die massgeblichen Grundlagen über die Beurteilung adaptiver Antennen erarbeitet sind und ein auditiertes Qualitätssicherungssystem sowie ein taugliches Messverfahren für adaptive Antennen vorliegen. (…) Am 18. Dezember 2020 erhob auch die Gemeinde Matten bei Interlaken Beschwerde bei der BVD. Sie beantragt, die Baubewilligung vom 18. November 2020 sei aufzuheben und dem Baugesuch sei der Bauabschlag zu erteilen.