Hinzu kommt, dass gemäss dem heutigen Stand der Technik auch 5G-Si- gnale gemessen und Abnahmemessungen auch bei adaptiven Antennen durchgeführt werden können.25 Allfällige Grenzwertüberschreitungen könnten somit festgestellt und im Rahmen eines baupolizeilichen Verfahrens behoben werden, wobei hier aufgrund der deutlichen Unterschreitung des Anlagegrenzwerts keine Abnahmemessungen erforderlich und daher auch nicht vorgesehen sind.