Im vorliegenden Verfahren erläutert er in seiner Stellungnahme vom 2. Dezember 2023, er beabsichtige weiterhin, nach Abschluss seines Studiums nach Habkern zurückzukehren. Wann dies der Fall sein werde, wisse er allerdings noch nicht. Das Mietverhältnis für die Wohnung B.________ 382 bestehe fort.