konkrete Strahlung 10 Prozent oder mehr des Anlagegrenzwertes beträgt.7 Vorliegend beträgt dieser Einspracheperimeter der Anlage 1756.43 m.8 Gemäss konstanter Rechtsprechung «befindet» sich eine Person im Einspracheperimeter, wenn sie in diesem Gebiet wohnt oder Grundeigentum besitzt.9 Nicht geklärt ist bisher die Frage, ob das Mieten einer Wohnung, die sich im Einspracheperimeter befindet, ohne dass die Person die Wohnung selber bewohnt, ebenfalls dazu berechtigt, gegen ein Bauvorhaben Einsprache resp. Beschwerde zu erheben.