3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,2 führte den Schriftenwechsel durch und bat zusätzlich das Amt für Umwelt und Energie (AUE) um Einreichung einer Stellungnahme. Zudem wies das Rechtsamt ein Doppel der Beschwerdeschrift an den Beschwerdeführer 1 mit der Aufforderung zurück, diese dahingehend zu verbessern, als sie von den zusätzlichen Beschwerdeführenden zu unterzeichnen sei. Am 7. Januar 2021 reichten die Beschwerdeführerin 2 sowie der Beschwerdeführer 1 (nachfolgend Beschwerdeführende) eine von beiden unterzeichnete und verbesserte Beschwerde ein.