Mit Verfügung vom 16. Juni 2020 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Ausnahmebewilligung für das Bauvorhaben ausserhalb des Baugebiets. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli bewilligte das Bauvorhaben mit Gesamtentscheid vom 10. November 2020.